Der Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accesoires. Die Gesellschaft ist berechigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, anpachten, sich an solchen beteiligen oder die Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.