Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die Gründung von Unternehmen im In- und Ausland und die Übernahme von Holdingfunktionen für andere Gesellschaften. Tätigkeiten, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.