private Investitionen zur privaten Vermögensverwaltung, insbesondere die Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Ausgeschlossen ist Vermögensverwaltung Dritter (ausgenommen enger Familienangehöriger wie beispielsweise Kinder, Eltern, Geschwister, Lebenspartner).