Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sonstiger Vermögenswerte, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist