Die Verwaltung eigenen Vermögens und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform, insbesondere an Gesellschaften der Immobilienwirtschaft, sowie den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Dienstleistungen administrativer und beratender Art für verbundene Unternehmen zu erbringen sowie alle sonstigen Tätigkeiten auszuüben und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, sofern diese den Rahmen der Vermögensverwaltung nicht überschreiten.