Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Administration bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft auf eigene Rechnung (und ist insoweit nicht erlaubnispflichtig). Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen.