Die Projektentwicklung, Errichtung und Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bzw. von Gebäuden aller Art sowie die Durchführung von Bauträgergeschäften inklusive Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 3a GewO sowie die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien.