Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Wertpapieren, Finanzinstrumenten und Immobilien. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen, werden nicht ausgeübt.