Straßenbau, Herstellung und Bau, Tiefbauarbeiten, Belagarbeiten, Instandhaltung und Sanierung, Nebenanlagen, Kabel- und Leitungsbau, Schutzeinrichtungen, Containerdienst, Abbruch und Erdarbeiten, Ausführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten jeglicher Art. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung und § 32 Abs.1 KWG wird nicht ausgeübt.