1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und der Erwerb sowie die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken. 2. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.