Die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, insbesondere die Vermittlung und Koordination von Nachunternehmern und Subunternehmern für Projektaufträge, insbesondere in der Baubranche, die Organisation und Betreuung von diesbezüglichen Projektabläufen sowie die Erbringung von Unternehmensberatungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere Dokumentenmanagement. Erlaubnispflichtige sowie handwerkliche Tätigkeiten werden nicht ausgeübt ?