MoPla codriver GmbH
Unternehmensgegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist (i) die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung digitaler Bildungs-, Informations- und Kommunikationsplattformen für die Fahrausbildung sowie für sonstige Aus- und Weiterbildungsangebote im Bereich der Mobilität, des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit; (ii) der Betrieb einer Fahrschule einschließlich der Erbringung von theoretischem Fahrschulunterricht unter Nutzung digitaler Lehr- und Kommunikationsplattformen im Rahmen und nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Fahrlehrergesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen; (iii) ferner die Entwicklung, Organisation, Durchführung und Vermarktung digitaler Lehr- und Lernangebote sowie sonstiger Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere von Online-Kursen zur Vorbereitung auf theoretische Fahrerlaubnisprüfungen und zur Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Mobilität und Verkehrssicherheit. Die Gesellschaft ist berechtigt, digitale Lernmanagementsysteme, E-Learning-Plattformen, Lernsoftware, mobile Anwendungen, Cloud- und Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS), Buchungs- und Verwaltungssysteme sowie sonstige Softwareprodukte und informationstechnische Systeme für Fahrschulen, Fahrlehrer, Fahrschüler, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu entwickeln, zu betreiben, zu lizenzieren, zu vertreiben und zu vermarkten. Zum Unternehmensgegenstand gehören ferner die Entwicklung und der Einsatz datenbasierter, automatisierter und künstlich intelligenter Systeme zur Unterstützung von Lehr-, Lern-, Verwaltungs- und Organisationsprozessen sowie zur Analyse, Auswertung und Optimierung von Ausbildungs-, Prüfungs- und Mobilitätsprozessen, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse erforderlich sind. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Fahrschüler an rechtlich selbständige und nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zugelassene Fahrschulen oder Fahrlehrer zur Durchfüh- rung der praktischen Fahrausbildung zu vermitteln sowie hierfür digitale Vemittlungs- und Buchungsplattformen bereitzustellen und zu betreiben. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, Maßnahmen zu treffen und Dienstleistungen zu erbringen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Kooperationen eingehen und Untenehmensverträge abschließen. 4. Die Gesellschaft übt erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten nur aus, soweit die hierfür jeweils erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse vorlie- gen.