Erwerb, Halten, Verwaltung, Entwicklung, Sanierung, Aufwertung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien, insbesondere von Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen, kleineren Mehrfamilienhäusern und Anlageobjekten; Vermittlung von Immobilien, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Wohn- und Gewerbeeinheiten, soweit hierfür die jeweils erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, insbesondere nach § 34c GewO, vorliegen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden erst aufgenommen, wenn die jeweils erforderliche behördliche Erlaubnis vorliegt.