Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen einschließlich Vermittlungsleistungen im Bereich von Immobilien, soweit solche weder nach § 34c Gewerbeordnung noch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erlaubnispflichtig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer ?