Die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Projektsteuerungs- und Objektüberwachungsleistungen im Bauwesen. Die Gesellschaft ist berechtigt, darüberhinausgehende Planungs- und Beratungsleistungen aller Art zu übernehmen, insbesondere in den Bereichen Energieberatung, Brandschutz und Tragwerksplanung, und diese sowohl mit eigenen Mitteln als auch unter Einschaltung von Nachunternehmern und Subplanern als Generalplaner zu erbringen ?