Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Immobilien, die Erbringung von Management- und Beratungsdienstleistungen sowie der Handel mit Waren aller Art. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, für die eine staatliche Genehmigung oder Erlaubnis (z.B. nach dem Kreditwesengesetz oder § 34c GewO) erforderlich ist ?