Die Erbringung von Leistungen im Bereich der Sozialpsychiatrie, der Eingliederungshilfe sowie der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe. Dazu gehören insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Betreuung-, Unterstützung- und Versorgungsangebote, der Betrieb von betreuten Wohnformen, Wohngruppen und stationären Einrichtungen sowie Beratungs-, Schulungs- und Therapieangebote, soweit diese keinen besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.