Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a GewO). Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b GewO) ?