Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an immobilienhaltenden Gesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann gegenüber verbundenen Unternehmen Geschäftsführungs-, Verwaltungs-, Management- und sonstige Dienstleistungen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.