Die Förderung des Tierschutzes. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften i.S.d. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Satzungszwecke auf dem Gebiet des Tierschutzes, insbesondere durch das Sammeln von Spenden, finanzielle Zuwendungen und Tierfutter an gemeinnützige Körperschaften, die Heime, Rettungsstationen, Pflegestellen, Gnadenhöfe oder sonstige Einrichtungen für hilfsbedürftige Tiere unterhalten und/ ?