Die Herstellung und Abfüllung, der Handel und der Vertrieb von Bier, Getränken aller Art und sonstigen Genußmitteln, sowie alle diesem Hauptzweck dienenden Nebengeschäfte und die Übernahme von Vertretungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist insbesondere befugt, mit anderen Unternehmen Kooperationen aller Art einzugehen, im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen zu beteiligen. Ausserdem ist die Errichtung von Zweigniederlassungen und Geschäftsstellen im In- und Ausland erlaubt.