Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen. Hierzu gehört insbesondere auch das Eingehen und Halten von Beteiligungen, Wertpapieren, Unternehmensanteilen und sonstigen Kapitalanlagen jeder Art sowie alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten zählen nicht zum Unternehmensgegenstand.