a) die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Anlage in Wertpapieren, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalanlagen, sowie der Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, b) die Erbringung von Leitungs- und Beratungsleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften sind nicht Gegenstand des Unternehmens.