Tätigkeit als lizensierter Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung und lizensierter Versicherungsberater gemäß § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung, insbesondere Entwicklung und Vermarktung von Versicherungsprodukten, Vermittlung von Versicherungsverträgen, Regulierung und Abwicklung von Schadensfällen sowie Erbringung von technischen und sonstigen Dienstleistungen aller Art, die mit den vorstehenden Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters bzw. Versicherungsberaters im Zusammenhang ?