Der Betrieb einer ärztlichen Privatpraxis; der Betrieb von ambulanten Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere der Betrieb einer oder mehrerer Privatpraxen und medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Leistungen.