Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Immobilien und Immobilienbeteiligungen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (insbesondere nach dem KWG oder § 34c GewO), sind ausgenommen bzw. werden erst nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen.