Die Tätigkeit als ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO), Immobiliendarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 GewO) im Umfang der jeweils erteilten behördlichen Erlaubnisse und Registereinträge (Vermittlerregister nach § 11a GewO).