Betreiben und Anbieten von Online-Dienstleistungen sowie Halten von Beteiligungen an dritten Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, deren Gegenstand ebenfalls das Betreiben und Anbieten von Online-Dienstleistungen ist. Insofern kann die Gesellschaft solche Unternehmen gründen, sie erwerben, sich an ihnen beteiligen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen