Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, die Sanierung, die Verwaltung, die Vermietung sowie die Verwertung von Grundstücken und Immobilien. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Bau- und Projektentwicklungsmaßnahmen, die Errichtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie deren Verkauf.