die Erbringung von Beratungsdienstleistungen jeder Art mit Ausnahme der Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 (Abs. 1 a) KWG, insbesondere Politik- und Unternehmensberatung im möglichst schonenden Umgang mit Ressourcen, bei Nachhaltigkeit, Energie- und klimapolitischen Fragestellungen. Beratungsleistungen der Gesellschaft können sich aber auch auf andere Fragestelllungen beziehen.