Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der Melzer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe. Die Gesellschaft ist zu allen gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeit gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG berechtigt. Handels- und Bankgeschäfte, sowie Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen.