Ausschließlich Übernahme und Ausübung der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter (Komplämentärin) der Melfa Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Weßling einschließlich Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung der KG nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der KG in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft ist am Vermögen und am Ergebnis der KG nicht beteiligt und leistet keine Einlage. Eine Beteiligung am Vermögen der KG darf auch nachträglich nicht begründet werden. Die Gesellschaft darf keinen Grundbesitz und keine grundstücksgleichen Rechte er-werben, verwalten oder vermieten, keine eigenen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten und keine Leistungen an Dritte außerhalb der KG erbringen. Übernahme weiterer Komplementär- oder Geschäftsführungsfunktionen in anderen Gesellschaften sowie jede sonstige Erweiterung des Tätigkeitsbereichs bedarf eines Gesellschafterbeschlusses.