ist die Erbringung von Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie weiterer sozialer Dienstleistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, insbesondere nach SGB VIII: Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen, nach SGB IX: Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, nach SGB XII: Sozialhilfeleistungen, insbesondere Eingliederungshilfe, sowie weitere einschlägige Vorschriften, soweit diese im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Dies umfasst insbesondere den Betrieb von Einrichtungen und Angeboten der Hilfen zur Erziehung, stationär, teilstationär und ambulant, die Durchführung von betreutem Wohnen, Tagesgruppen, Erziehungsbeistandschaften sowie pädagogischen und therapeutischen Angeboten, Erstellung von Konzepten, Leistungsbeschreibungen und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Tätigkeiten der Gesellschaft beschränken sich ausschließlich auf die Region westlicher Mittelrhein.