ist der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) unter ärztlicher Leitung, insbesondere im Rahmen der vertrags- und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen medizinischen Tätigkeiten unter Ausschluss stationärer Behandlungen. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind.