Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch die gesundheitliche und soziale Daseinsvorsorge für die Einwohner der Region, insbesondere des Landkreises Uckermark, die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie der Familie und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des bisherigen Krankenhauses Angermünde und des Kreiskrankenhauses Prenzlau sowie den Betrieb von Tageskliniken, Wohngruppen und Wohnstätten für behinderte und suchtkranke Menschen sowie Einrichtungen zur Suchtberatung und -therapie, den Betrieb von Senioren-, Pflege- und Behindertenheimen, Übergangsheimen für Aussiedler und Asylbewerber, Sozialstationen und Beratungsstellen im Sinne der vorgenannten Gesellschaftszwecke.