die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Sanierung, die Modernisierung, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG