Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von eigenen Beteiligungen an Unternehmen aller Art, Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.