2.1 Betreiben eines Internetportals zur Vermittlung von medizinischen Gutachten und Bereitstellung medizinischer Informationen sowie zur Entwicklung und zum Vertrieb von entsprechender Software. 2.2 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und andere Unternehmen, deren Gegenstand mit den in Abs. 2.1 genannten Tätigkeiten zusammenhängt, gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen.