Erbringung von Maßnahmen zur ambulanten und teilstationären Rehabilitation verbunden mit allen hierfür notwendigen bzw. von den Kostenträgern geforderten Therapieformen. Diese Therapieformen werden auch außerhalb einer ambulanten oder teilstationären Rehabilitation als verordnungsfähige Einzelmaßnahmen abgegeben. Weiterhin eingeschlossen sind Maßnahmen zur Prävention, Gesundheits- und Weiterbildungskurse, gesundheitliche Informationsveranstaltungen sowie der Verkauf von Getränken, Speisen, nichtapothekenpflichtigen Hilfsmitteln sowie Leasing bzw. Verleih oder Timeshareweitergabe von Therpaie- und Fitnessgeräten.