Die Förderung der Volks- und Berufsbildung; dies erfolgt durch die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen im Rahmen einer Ersatzschule sowie der Durchführung von Kursen zur Erlangung eines Berufsabschlusses oder einer Teilqualifikation in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Pädagogik, Unternehmensdienstleistung und Verwaltung sowie im gewerblich/technischen Bereich. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben kann die Gesellschaft Zweckbetriebe im Sinne von § 65 Abgabenordnung einrichten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.