Das Halten, Erwerben, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform, die Gründung von Tochtergesellschaften, die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Managementaufgaben für verbundene Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung oder Bankgeschäfte.