Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der persönlichen Haftung in anderen Unternehmen; Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen; Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es ?