Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Durchführung von allen Maßnahmen, die mittelbar oder unmittelbar dem vorgenannten Unternehmensgegenstand dienen oder diesen zu fördern geeignet und bestimmt sind.