Der Betrieb von Restaurants und Cafés, Catering- und Partyservice sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Der Gesellschaft ist jede Bestätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.