Event- & Cateringservice. Die Gesellschaft kann ähnliche oder gleichartige Unternehmen errichten, erwerben oder sich hieran beteiligen; sie kann auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland begründen und alle Geschäfte und Arbeiten durchführen, die zum Zwecke des Unternehmens dienlich sind und sonst damit in Zusammenhang stehen.