Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen jeder Art, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören oder damit im Zusammenhang stehen, insbesondere die Konstruktion und die Herstellung/Produktion von Brückenbauelementen. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.