Die Anlagevermittlung und Anlageberatung im Sinne des § 2 Abs. 10 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit § 34f Abs. 3 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO), jeweils erlaubnisfrei, auf Grundlage einer Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als vertraglich gebundener Vermittler ?