Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte wie die Verwaltung von Gewinnausschüttungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Ausgenommen sind Geschäfte, zu denen die Gesellschaft einer behördlichen Genehmigung bedarf.