Die Erbringung von Leistungen als Generalunternehmer in Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere der Koordination und Durchführung von Bauvorhaben sowie die Vergabe von Bau- und Handwerkerleistungen an Nachunternehmer. Die Gesellschaft führt selbst keine zulassungspflichtigen Handwerkerleistungen aus.