Gegenstand der Gesellschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Darüber hinaus ist Gegenstand der Gesellschaft das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Berufsausübungsgesellschaften im Sinne der §§ 49 ff. StBerG sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Haltens und Verwaltens von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, soweit dies nach dem anzuwendenden Berufsrecht zulässig ist.